Mit den AGBs soll ein gerechter Interessensausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. „Fotograf“ ist gleichbedeutend mit Sandra Deutsch, 8402 Werndorf.
I. Definitionen
Fotografische Arbeit: Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten
geschlossen über einem schriftlichen Vertrag.
Fotograf: Der „Fotograf“ ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
Kunde: Der „Kunde“ ist die Person, die fotografische Arbeit beim Fotografen mittels schriftlichem Vertrag in Auftrag gibt.
Parteien: Die „Parteien“ sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Die Abgabe der fotografischen Arbeit erfolgt ausschließlich in digitaler Form und gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“.
Als „Exemplar“ versteht sich eine aufbereitete Kopie des Rohmaterials. Grundsätzlich sind Rohdaten nicht Teil der Auslieferung.
II. Leistung der fotografischen Arbeit
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Für das Shooting wird keinerlei Haftung an Sach- oder Personenschäden übernommen.
III. Zahlungs- und Lieferkonditionen
Allgemeines:
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vom Kunden in Bar am Shooting-Tag zu zahlen oder via Überweisung im Vorfeld. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Exemplare im Eigentum
des Fotografen. In Ausnahmefällen wird eine Rechnung gestellt, diese ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsschluss die fotografische Arbeit
anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die ihm entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Eine Verschiebung der Aufnahmesitzung aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum ist aus Gründen der Organisation nur 2 Tage im Voraus kostenfrei möglich. Andernfalls gelten die in diesem Kapitel beschriebenen Entschädigungen.
Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im Fotografenhonorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.
Fotoshooting – Anmeldung:
Kunden, die sich online, telefonisch oder per e-mail für ein Fotoshooting beim Fotografen anmelden und die Bestellung vertraglich bestätigen verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des
vereinbarten Honorars (Aufnahmesitzung & Anfahrt). Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbarer Unwegsamkeit bei erfolgter Bezahlung dem Kunden einen Gutschein ausstellen bzw
eine Aufnahmesitzung verschieben.
Bestellungen:
Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innerhalb zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden digital zuzustellen.
IV. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen Arbeit
Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines halben Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische Arbeit später als ein halbes Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.
V. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Empfängers.
VI. Haftung des Fotografen
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner von ihm gestellten Hilfspersonen. Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.
VII. Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Dem Kunden steht ausschließlich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.
VIII. Rücksendungen von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
IX. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
Im Allgemeinen:
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den
Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Rechte Dritter:
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum
Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte
angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild
dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt
werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der
Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Gewerbliche Kunden:
Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf behält weiter
das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nichtausschließliche Lizenz zur
Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreißig Tagen seit dem
Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht
Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
Privatkunden
Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden (Model Release), dass die fotografische Arbeit des Fotografen verwendet werden darf.
Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.
XI. Anwendbares Recht
Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen österreichischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.